Bundestag beschließt neue Beratungspflicht bei Abtreibungen

(dts) – Bei Spätabtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche muss es künftig eine Beratung durch den Arzt geben. Das beschloss soeben der in Berlin. Nach der neuen Regelung müssen zwischen Diagnose und der Ausstellung der Abbrucherlaubnis mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Zu dieser Thematik hatte es jahrelang Streit zwischen Befürwortern und Gegnern gegeben.

(C) dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH


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