Erfahren Sie hier, woher das Wort Staat eigentlich kommt, was es bedeutet, wie es in anderen Sprachen heißt und wie das heutige Staatsverständnis aussieht.
1. Entstehungsgeschichtliche Herleitung des Wortes Staat
Ausgangspunkt und Bezugsort für eine erste begriffliche Einordnung des Terminus „Staat“ ist das Lateinische. Die Bezeichnung „Staat“ geht zurück auf das lateinische Substantiv „status“, dessen Sinn und Bedeutung im Deutschen am treffendsten mit den Wörtern „Zustand“ und „Lage“ wiedergegeben wird. Während der lateinische Wortstamm in Fachpublikationen -namentlich des rechts- und naturwissenschaftlichen Schrifttums – in Wendungen wie „status quo“ (gegenwärtiger Zustand) und „status quo ante“ (vorheriger Zustand) fortlebt, findet sich seine Verwendung im allgemeinen Sprachgebrauch als Substantiv nur gelegentlich.
2. Inhaltliche Begriffsanalyse
a) Historische Entwicklung
Angelehnt an den entstehungsgeschichtlichen Befund, lässt sich „Staat“ charakterisieren als Zustand des Zusammenlebens und Zusammenwirkens von Menschen auf höchstorganisierter Ebene.
Das wesentlichste Kriterium dieses freiwilligen Zusammenschlusses von Menschen zu einer dauerhaften und geregelten Ordnungseinheit ist dabei der ausdrückliche Verzicht auf individuelle Gewaltanwendung durch seine einzelnen Glieder, der ein ausschließliches und rechtmäßiges Gewaltmonopol des Staates gegenübersteht. Der Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols ist der Rang eines zivilisatorischen Wendepunktes in der Geschichte der Menschheitsentwicklung zuzuweisen. Erst diese Errungenschaft hat eine Befriedung der gesellschaftlichen Verhältnisse ermöglicht, Verlässlichkeit und Berechenbarkeit als Konstanten im sozialen Raum geschaffen und damit einer verträglichen und gewaltfreien Koexistenz von Menschen den Weg geebnet.
Der englische Philosoph Thomas Hobbes, Vordenker und einer der bedeutendsten Verfechter des staatlichen Gewaltmonopols, hat in seinem Hauptwerk „Leviathan“ die staatstheoretischen Grundlagen für den Systemwechsel erarbeitet. Er stellt dem in der Natur herrschenden Recht des Stärkeren die Notwendigkeit einer freiwilligen Unterordnung unter einer Staatsgewalt gegenüber. Die feudalistischen Gesellschaftsverhältnisse des Mittelalters, gekennzeichnet durch Machtvollkommenheit und Privilegien einer adligen Oberschicht, bedingten aus einer Sicht einen Krieg aller gegen alle, der der Vernunft und dem wohlverstandenen Interesse der Menschen zuwiderläuft. Dieser Zustand von Willkürherrschaft und Machtzersplitterung mit seinen Begleiterscheinungen einer allgegenwärtigen Unsicherheit, Bedrohung und Konfrontation sollte abgelöst werden durch die verbindliche Anerkennung einer obersten Staatsmacht, auf die alle Gewalt zu übertragen ist und die allein zu ihrem Einsatz legitimiert ist.
Markiert dieses neue Staatsverständnis eine epochale Zäsur und den ideengeschichtlichen Übergang vom feudalistischen System zum modernen Staat, so wurde der theoretische Ansatz von Thomas Hobbes in der Folgezeit aufgegriffen und fortentwickelt.
Der französische Philosoph Jean-Jacques Rousseau ergänzte die grundsätzlichen Erkenntnisse von Hobbes um seine Formel vom Gesellschaftsvertrag (contract social), der den Staat als eine freiwillige Vereinigung von Einzelwillen zu einem Gesamtwillen auffasst. Hieran knüpft Rousseau die Folgerung, dass alle staatliche Souveränität vom Volk ausgeht, und er lieferte mit diesem Entwurf die Blaupause für die Französische Revolution.
Montesquieu, ein weiterer französischer Staatstheoretiker und Philosoph, befasst sich weniger mit Begründung und Rechtfertigung des staatlichen Gewaltmonopols, nahm dieses vielmehr als gegeben hin und unternahm den Versuch, die Koordinaten staatlicher Gewalt näher zu bestimmen. Seinen Einsichten, Wertungen und Feststellungen verdanken wir das Prinzip der Gewaltenteilung, die sämtliche staatliche Gewalt drei unterschiedlichen Kategorien zuordnet. Mit der grundsätzlichen Gliederung staatlicher Gewalt in Legislative (gesetzgebende Gewalt = Parlament), Exekutive (vollziehende Gewalt = Verwaltung) und Judikative (rechtsprechende Gewalt = Gerichte) war das Bemühen verbunden, alle Ausübung staatlicher Gewalt in ein System im Einzelnen zugewiesener Befugnisse und Rechte einzubetten.
Dieser Mechanismus sollte eine übermäßige Machtkonzentration zugunsten nur einer einzigen staatlichen Instanz vereiteln. Die Verantwortlichkeiten sollten gleichmäßig auf unterschiedliche Körperschaften verteilt werden, um staatliche Machtausübung auf diese Weise zu disziplinieren. Montesquieus Modell von der Gewaltenteilung war wegweisend für die weitere Entwicklung, und dieser Grundriss bildet heute noch das Fundament eines jeden demokratisch verfassten Gemeinwesens, während die Nichtachtung des Gewaltenteilungsgrundsatzes regelmäßig auf einen Mangel an demokratischer Legitimität des betreffenden Systems hindeutet.
b) Heutiges Staatsverständnis
Das Staatsverständnis in den Demokratien der Gegenwart ruht auf den soeben vorgestellten Grundideen und Leitgedanken, wenngleich zahlreiche Ausformungen und Ergänzungen der einzelnen Elemente und Einrichtungen von Staat und Gesellschaft zu einer weiteren und nachhaltigen Stärkung der demokratischen Komponente geführt haben. Dies gilt in ganz besonderem Maße für Deutschland, das nach seinem Rückfall in die Gesetz- und Rechtlosigkeit der Nazi-Barbarei den Weg in den Kreis zivilisierter Staaten zurückgefunden hat und dem es seither gelungen ist, eine Demokratie aufzubauen, die in der deutschen Geschichte ohne Beispiel ist.
Die 1949 in Kraft getretene deutsche Verfassung – das Grundgesetz – hat zu diesem Erfolg maßgeblich beigetragen. Auf ihrer Grundlage entstand eine Demokratie, die in ihrem 60-jährigen Bestehen beständig fortentwickelt und vervollkommnet wurde. Damit einher ging auch eine Wandelung des Staatsverständnisses. Staat ist heute keine statische Größe mehr. Vielmehr unterliegt sein Verständnis permanenten Neujustierungen, Änderungen und Wechselwirkungen. So lässt sich heute etwa behaupten, dass das in der Verfassung niedergelegte Gewaltenteilungsprinzip im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte eine fortwährende Ausdifferenzierung, Absicherung und Stärkung erfahren hat.
Neben den drei klassischen Gewalten der Legislative, Exekutive und Judikative ist mit der Zeit als vierte Gewalt die Presse (unter Einschluss sämtlicher Medien) getreten. Wenngleich weder dieser Bedeutungszuwachs der Medien noch ihre gewandelte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit einen Anhalt im Verfassungstext findet, üben die Medien durch ihre verbriefte Pressefreiheit doch tatsächlich eine Art Wächter- und Aufsichtsamt aus, das alles staatliche Handeln im Auge behält, überprüft und gegebenenfalls Rechenschaft fordert.
Den Medien zur Seite steht heutzutage eine kritische und gut informierte Öffentlichkeit, die die Kontrollfunktion der Presse teils ergänzt, teils mitträgt und zuweilen ganz an sich zieht. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei den Gewerkschaften und den zahlreichen Verbänden und Organisationen zu, die sich beispielsweise auf dem Gebiet der Verbraucheraufklärung und des Verbraucherschutzes betätigen. Gelegentlich wird in diesem Zusammenhang auch von einer fünften Gewalt gesprochen (Stichwort des „aufgeklärten und mündigen Bürgers“). Demgegenüber erscheint es allerdings gerechtfertigt, diese Verbände und Einrichtungen im Allgemeinen dem Lager der Medien zuzuschlagen.
Beide Aufgaben und Funktionen – kritische Kontrolle staatlicher Machtausübung und umfassende Aufklärung im gesellschaftlichen Raum – überschneiden sich vielfach und sind von demselben Auftrag gedeckt.
Auch im Verhältnis der drei verfassungsgemäß vorgesehenen Gewalten zueinander hat sich – entscheidend vorangetrieben durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – ein über die ursprüngliche Konzeption der Verfassung hinausweisendes und fein austariertes System wechselseitiger Kontrollen und Abhängigkeiten entwickelt, das Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in bestmöglicher Weise sichern soll.
Die hier vertretene Auffassung von Staatsverständnis als eines ständig im Fluss begriffenen Prozesses findet sich an nahezu allen Stellen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens bestätigt. In diesen Prozess öffentlicher Meinungsbildung sind sämtliche Teile der Gesellschaft eingebunden – von den offiziellen Entscheidungsträgern über Medien, Parteien, Interessenverbänden und Vereinen bis hin zu jedem einzelnen Bürger.
Übersetzung des Begriffes „Staat“
Englisch: state
Französisch: etat
Italienisch: stato
Niederländisch: staat
Portugiesisch: estado
Polnisch: panstwo
Schwedisch: stat
Spanisch: estado
Türkisch: devlet
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