In diesem Artikel geht es darum, welchen Einfluss die Medien auf den Staat haben und warum sie “als fünfte Gewalt” zum deutschen Staat gehören.
Grundsätzliche Bedeutung der Medien
Die überaus wichtige Funktion, die den Medien in unserer freiheitlichen Demokratie zukommt, ist bereits angedeutet worden (siehe Begriffserklärung Staat). Ihre Bedeutung als Kontrollinstanz über die staatliche Gewalt und damit als gesamtgesellschaftlich wirkendes Regulativ ist in den Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik hart erkämpft worden und heute allseits anerkannt.
In den entscheidenden Augenblicken haben sich Presse- und Meinungsfreiheit gegen alle Versuche behauptet, kritische Stimmen mit den Mitteln des Rechts oder unter Berufung auf Gründe vermeintlicher Staatsräson zum Schweigen zu bringen. So beispielsweise im Verlaufe der so genannten „Spiegel-Affäre“, die sich zu einer Herausforderung und Prüfung des freien und unabhängigen Journalismus in der noch jungen Bundesrepublik entwickelte. Rudolf Augstein, der ehemalige Herausgeber des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ wurde auf Veranlassung des seinerzeitigen Verteidigungsministers Franz-Josef Strauß verhaftet, die Redaktionsräume des Blattes in Hamburg durchsucht, nachdem in dem Magazin ein Artikel erschienen war, der über ein bevorstehendes NATO-Manöver berichtet hatte. Strauß, dem die kritische Linie des „Spiegel“ schon lange ein Dorn im Auge gewesen war, nahm diesen vermeintlichen Geheimnisverrat zum willkommenen Anlass, gegen Augstein und das Magazin loszuschlagen. Nachfolgende gerichtliche Untersuchungen stellten schließlich die Rechtswidrigkeit der staatlichen Maßnahmen fest.
Überhaupt ist der Einfluss der Gerichte und ihrer Rechtsprechung auf die Herausbildung einer staatsfernen, kritischen und unabhängigen Presse in den ersten Jahrzehnten der bundesrepublikanischen Geschichte immens gewesen, und eine ganz prominente Rolle hat auch hier wiederum das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gespielt. Seine Entscheidungen und Urteile haben nicht nur das Grundrecht der Meinungsfreiheit, das jeder in unserer Gesellschaft in Anspruch nehmen kann, wesentlich erweitert und gestärkt, sondern auch die Presse-, Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit als Einrichtungsgarantien der Verfassung entscheidend mitgeformt und gegen alle staatlichen Versuche der Relativierung verteidigt. „Im Zweifel“, so eines der viel zitierten Argumente des Gerichtes zur Meinung- und Pressefreiheit, „ immer für die freie Rede!“
Vergegenwärtigen wir uns den differenzierten und aufgeklärten Journalismus in der heutigen Medien- und Informationsgesellschaft, so lässt sich mit einiger Berechtigung sagen, dass den Bundesbürgern eine große Fülle von Möglichkeiten zu Gebote steht, sich umfassend über jedes beliebige Thema zu unterrichten. Dabei ist die Zahl der Informationsquellen stetig gewachsen, und neben Presse, Fernsehen und Rundfunk ist es in zunehmendem Maße das Internet, das jederzeit abrufbare Auskünfte bereithält.
Dieses erschlagende Angebot an Daten, Fakten und Informationen verlangt vom einzelnen Nutzer gelegentlich eine zurückhaltende und kritische Sichtung, die nicht immer dem ersten Anschein vertrauen sollte. Das entspricht allerdings der Natur der Sache, während die Verantwortung für einen sorgsamen Umgang mit den Informationen dem Bürger niemand abnehmen kann. Er selbst bleibt letztlich aufgerufen, sich durch entsprechende Auswahl der Information ein abgerundetes und objektives Bild zu machen. Die mitunter abgegriffen klingende Wendung vom mündigen Staatsbürger macht in diesem Zusammenhang durchaus Sinn. Freiheit und Demokratie bedeuten auch, sie nutzen zu können! Wir sollten die in der deutschen Geschichte beispiellosen Freiräume zur Entfaltung und Selbstbestimmung nicht für selbstverständlich nehmen, sondern verantwortungsvoll von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen.
Überblick über die deutsche Medienlandschaft
Deutschland hat das so genannte duale System verwirklicht. Dieser Begriff umschreibt die Zweigleisigkeit der deutschen Medienlandschaft. Neben den öffentlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten gibt es zahlreiche private Medien. Während die öffentlichen Anstalten (etwa ARD, ZDF, regionale Landesprogramme) über die Erhebung von Rundfunkgebühren finanziert werden (Stichwort GEZ), bestreiten die privaten Anbieter ihre Unkosten in der Regel durch Werbeeinnahmen. Diese Privilegierung der öffentlichen Sender findet ihre Grundlage in den Rundfunk- und Staatsverträgen, die dem Staat ein Mitwirkungsrecht an den internen Entscheidungen einräumt. Diese Regelwerke weisen den öffentlichen Anstalten außerdem einem Informations- und Bildungsauftrag zu, den sie gegenüber der Bevölkerung wahrzunehmen haben.
Die einseitige Bevorzugung der öffentlichen Sendeanstalten ist immer wieder in die Kritik geraten, die sich hauptsächlich an der zunehmenden Angleichung der Programminhalte von öffentlichen und privaten Sendern entzündet. Nichtsdestotrotz erscheint die Behauptung zutreffend, dass sich das Programmangebot der Öffentlichen in einigen Bereichen qualitativ so deutlich von demjenigen der privaten Sender abhebt, das es eine anhaltende Begünstigung rechtfertigt.
Die Printmedien haben in Deutschland traditionell eine große Bedeutung, und sie sind daher auch in den unterschiedlichsten Abstufungen vertreten. Neben den Regionalzeitungen mit eher lokalem Bezug erscheinen täglich Qualitätszeitungen allgemein politischen Inhalts (Frankfurter Allgemeine Zeitung, Sueddeutsche Zeitung, Frankfurter Rundschau, Welt) und solche mit wirtschaftlichem Schwerpunkt (Handelsblatt, Financial Times Deutschland). Darüber hinaus gibt es etliche Magazine und Zeitschriften, die alle erdenklichen Themen und Interessengebiete bedienen. Aufgrund ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung seien aus der Masse dieser Publikationen die Magazine „Der Spiegel“, „Stern“ und „Focus“ und Ihre online-Angbeote herausgehoben.
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