Dieser Artikel erklärt den politischen Aufbau des deutschen Staates. Welche Macht haben die Parteien? Wie sind Parteien zusammengesetzt und welchen Einfluss haben sie auf den Staat? All diese Fragen sollen hier beantwortet werden. Zudem finden Sie hier auch eine kurze Analyse der aktuellen politischen Ausrichtung Deutschlands insbesondere in Bezug auf Finanz- und Bildungspolitik.
Stellung und Bedeutung der Parteien im Staat
Das Grundgesetz formuliert lapidar: „ Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Diese Feststellung wird indes der tatsächlichen Bedeutung der Parteien und ihrem erheblichen Einfluss in Gesellschaft und Politik kaum gerecht. Wie wir bereits gesehen haben, vollzieht sich in unserem System der repräsentativen Demokratie der Wille des Staatsvolkes im unmittelbar gewählten Parlament und in von diesem beauftragten weiteren Organen. Ganz entscheidende Bedeutung kommt dabei den im Bundestag vertretenen Parteien zu, indem sie beständig die unterschiedlichsten Strömungen innerhalb der Bevölkerung aufnehmen, kanalisieren und in ihre parlamentarische Arbeit einfließen lassen. Auf diese Weise ist eine Art permanente Rückkoppelung von Volkswillen mit dem Bundestag als dem gewählten Repräsentativorgan gewährleistet.
Die wichtige Rolle, die die Parteien in der demokratischen Binnenstruktur des Staatsgefüges spielen, spiegelt sich auch in der Verfassung wider, die die Gründungsfreiheit für Parteien verbürgt. Über das Instrument der staatlichen Mittelzuweisung ist auch die Chancengleichheit der miteinander im politischen Wettbewerb stehenden Parteien abgesichert.
Auf der anderen Seite verlangt die Verfassung von den Parteien – gerade wegen ihrer zentralen Stellung im Staat -, dass ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Parteien, die nach ihren Zielen darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig. Bestehen Anhaltspunkte für eine solche Annahme, so entscheidet über die Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei das Bundesverfassungsgericht. Anlass für diese explizite Regelung im Grundgesetz waren einmal mehr historische Erfahrungen und ihre Lehren daraus.
Die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten vollzog sich im legalen Rahmen, den die Weimarer Reichsverfassung absteckte. Diese Verfassung lud die erklärten Staatsfeinde nachgerade dazu ein, sich ihrer zu bedienen, um der Republik den Todesstoß zu versetzen. Das gipfelte schließlich in der letzten freien Reichstagssitzung, in der – mit Ausnahme der Abgeordneten der SPD – sämtliche Mitglieder des Parlaments das so genannte Ermächtigungsgesetz billigten. Damit beschloss der Reichstag seine eigene Auflösung und lieferte den Staat endgültig seinen Gegnern aus. Um einer Wiederholung der Ereignisse wirksam und dauerhaft vorzubeugen, stellt das Grundgesetz deshalb aus gutem Grund das Verbotsverfahren gegen verfassungsfeindliche Parteien bereit. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der „wehrhaften Demokratie“. Der Staat soll nie wieder Demokratie und Freiheit preisgeben, und schon den Anfängen einer die geltende Verfassungsordnung bedrohenden Entwicklung soll er entschieden und wirkungsvoll entgegentreten.
Parteien im Bundestag und ihr programmatisches Profil
Im 16. Deutschen Bundestag sind gegenwärtig sechs unterschiedliche Parteien vertreten. Es sind dies – mit ihrer jeweiligen Anzahl von Sitzen – die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit 222 Sitzen, die Christlich Demokratische Union (CDU) und die Christlich Soziale Union (CSU) mit 223 Sitzen, Bündnis 90/Die Grünen mit 51 Sitzen, die Freie Demokratische Partei (FDP) mit 61 Sitzen und Die Linke mit 53 Sitzen. CDU und CSU sind voneinander unabhängige Parteien, sie bilden im Parlament eine Fraktionsgemeinschaft, weshalb ihre Sitze zusammengerechnet werden.
Die SPD ist die älteste Parteigliederung in Deutschland. Sie wurzelt in der Arbeiterbewegung des 19.Jahrhunderts, und ihre Anfänge gehen auf das Jahr 1863 zurück. Mit der Verabschiedung des Godesberger Programms im Jahre 1959 gab die SPD zur Erschließung neuer Wählerschichten ihr Selbstverständnis als reine Arbeiterpartei auf und wandelte sich zur Volkspartei. Der gegenwärtige Vorsitzende der SPD ist Franz Müntefering.
CDU/CSU stehen in der Tradition eines bürgerlichen Konservatismus. Mitunter werden diese Parteien als politische Nachfolgeorganisationen der klerikalen Zentrumspartei aus der Zeit der Weimarer Republik gekennzeichnet. Das stimmt allerdings nur bedingt, denn die Zentrumspartei verstand sich als politischer Brückenkopf des Katholizismus, während CDU und CSU konfessionell ungebunden sind. Die CSU hingegen kann als Nachfolgepartei der Bayerischen Volkspartei (BVP) aus der Weimarer Zeit angesehen werden. Sie tritt zu Wahlen ausschließlich in Bayern an und ist in ihrer politisch-programmatischen Grundausrichtung rechts von ihrer Schwesterpartei CDU anzusiedeln. Der derzeitige Vorsitzende der CSU ist Horst Seehofer, Vorsitzende der CDU ist Angela Merkel.
Bündnis 90/Die Grünen sind hervorgegangen aus den Protestbewegungen der 1970er und 1980er Jahre. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die Friedensbewegung zu Zeiten der atomaren Hochrüstung und die zahlreichen Aktivitäten zur Schärfung eines ökologischen und sozialeren Bewusstseins in der Gesellschaft zu nennen (Stichworte Atomkraftwerke, Umweltverschmutzung, Raubbau an natürlichen Ressourcen, Unterdrückung und Ausbeutung der Staaten in der Dritten Welt). Diese Zielvorgaben bestimmen im Wesentlichen auch heute noch die Politik der Partei. Parteivorsitzende sind Claudia Roth und Cem Özdemir.
Die FDP sieht sich als politische Vertretung des Liberalismus mit einer betont auf die Sicherung der bürgerlichen Freiheitsrechte gerichteten Innen- und Rechtspolitik. Zugleich setzt sie sich in wirtschaftspolitischen Fragen für einen freien Markt ein, der möglichst ohne staatliche Eingriffe seine Kräfte organisieren soll. Der Vorsitzende der FDP ist Guido Westerwelle.
Die Linke besteht als eigenständige Partei erst seit zwei Jahren. Sie ist das Ergebnis eines Zusammenschlusses der damaligen PDS mit der WASG. Die Partei verficht eine dezidiert regierungskritische Politik, und sie glaubt sich durch den Ausbruch der gegenwärtigen Weltwirtschaftskrise in ihrer grundsätzlichen Ablehnung eines rein marktwirtschaftlich orientierten Systems bestätigt. Sie setzt dem ihr Konzept eines demokratischen Sozialismus entgegen, der zu einer gerechteren Verteilung der Güter führen und die sozialen Gegensätze und Widersprüche in der Gesellschaft entschärfen soll. Die Vorsitzenden der Partei sind Lothar Bisky und Oskar Lafontaine.
Politische Ausrichtung der Bundesrepublik Deutschland
a) Außen- und Europapolitik
Die leidvollen Erfahrungen zweier Weltkriege haben die politisch Verantwortlichen nach 1945 veranlasst, alle nationalen Sonderwege aufzugeben und Deutschland dauerhaft in das westliche Bündnissystem zu integrieren. Bot die Aufnahme der jungen Bundesrepublik in die NATO noch Schutz gegen eine militärische Konfrontation mit der ehemaligen Sowjetunion, so sorgte die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für eine zunehmende wirtschaftliche Verflechtung mit den übrigen europäischen Staaten.
Beide Mitgliedschaften haben aber über ihre sicherheitspolitische beziehungsweise wirtschaftspolitische Dimension hinaus vor allem eine nachhaltige Verankerung Deutschlands in Bündnisse sichergestellt, die die gemeinsamen Wertvorstellungen von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit einte. Die Heranführung Deutschlands an die westlichen Demokratien war für den ersten Kanzler nach 1945, Konrad Adenauer, im Lichte des Ost-West-Gegensatzes nicht nur politische Notwendigkeit, sondern mindestens in gleicher Weise war sie dem Ziel verpflichtet, das Land auf demokratische Gewohnheiten und Denkweisen festzulegen.
Diese Politik ist unter dem Namen „Westbindung“ in die Geschichte eingegangen. Zweifellos war die Westbindung für die in demokratischen Verhaltensformen ungeübten Deutschen ein Glücksfall, und das außerordentlich hohe Maß an gesellschaftlicher Toleranz und Pluralität, das unsere Gesellschaft heute ausmacht, ist zu einem nicht geringen Anteil dieser Politik zu verdanken.
Auch nach Auflösung der militärisch-politischen Konfliktlage in Europa ist die Einbettung Deutschlands in die westliche Staatengemeinschaft bestimmend geblieben. So hat das Land als stärkste Volkswirtschaft in Europa den weiteren Einigungsprozess in der Europäischen Union maßgeblich gefördert und die Erweiterung der Gemeinschaft um ihre osteuropäischen Neumitglieder aktiv unterstützt. In Abstimmung mit seinem wichtigsten europäischen Verbündeten Frankreich ist Deutschland auch bemüht, die Europäische Union international handlungsfähiger zu machen und ihre Möglichkeiten, in Konflikte ordnend einzugreifen, zu erweitern. Zu diesem Zweck setzt sich die Bundesrepublik für eine Stärkung der europäischen Fähigkeiten und Instrumente im Bereich der Außen- und Verteidigungspolitik ein.
Die Tatsache, dass die NATO nach dem Zerfall des Warschauer Paktes ihre Daseinsberechtigung nicht in Frage gestellt sieht, bestätigt die Bundesrepublik in ihrer Auffassung von dem westlichen Bündnis einer Wertegemeinschaft der westlichen Demokratien. Mit Wiederherstellung der nationalen Einheit und dadurch gewonnenen größeren außenpolitischen Spielräumen hat sich Deutschland daher im zunehmenden Maße an militärischen Einsätzen der NATO beteiligt (Stichworte Afghanistan, Kosovo).
Das neue außenpolitische Gewicht der Bundesrepublik war bereits unter Bundeskanzler Schröder ein Grund, einen ständigen Sitz im wichtigsten Gremium der Vereinten Nationen – dem Weltsicherheitsrat – anzustreben. Die gegenwärtigen ständigen Mitglieder des Rates sind die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich. Diese Besetzung des Rates ist schon seit Jahren Gegenstand der Kritik, weil sie nicht mehr die tatsächliche internationale Machtverteilung reflektiert, die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges einseitig privilegiert und namentlich die Kontinente Südamerika und Afrika benachteiligt. Den deutschen Bemühungen um eine Reform des Sicherheitsrates – gemeinsam vorgetragen mit Japan, Brasilien und Indien – war bisher allerdings kein Erfolg beschieden. Das ist nicht nur mit dem schwerfälligen und veränderungsresistenten Verwaltungsapparat der Vereinten Nationen zu erklären, sondern zum großen Teil auch auf politische Rivalitäten unter den Mitgliedsnationen zurückzuführen.
Gleichwohl ist die gewachsene außenpolitische Bedeutung Deutschlands anerkannt, und sie findet etwa in den Gesprächen der so genannten Gruppe der Sechs mit dem Iran zur Verhinderung einer nicht-friedlichen Nutzung von Atomtechnologie ihren Ausdruck. Neben den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates ist auch die Bundesrepublik in diese diplomatischen Bemühungen eingebunden.
b) Innen- und Rechtspolitik
Die deutsche Innen- und Rechtspolitik wird in den letzten Jahren geprägt von einer allgemeinen Sicherheitsdebatte. Im Nachgang der terroristischen Anschläge auf das World Trade Center in New York 2001 kam es auch in Deutschland zu einer Verschärfung der Gesetzeslage, die einen wirkungsvolleren Schutz gegen mögliche Anschläge hierzulande bieten sollten.
Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und sein Amtsnachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) sind aber mit ihren äußerst weit reichenden Plänen einer umfassenden Überwachung der Bürger gescheitert. So darf zum Beispiel die Online-Überwachung, also das gezielte Ausspähen bestimmter Daten auf fremden Computern, nur unter sehr engen Voraussetzungen erfolgen. Regelmäßig müssen Anhaltspunkte vorliegen, die die Annahme einer schweren Straftat rechtfertigen, und auch dann darf die Überwachung ausschließlich von einem Richter angeordnet werden, der sich in bestimmten zeitlichen Abständen davon zu vergewissern hat, dass die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Überwachungsmaßnahme noch gegeben sind. Ähnliche Regelungen gelten auch im Falle der Überwachung des Telefon- und Postverkehrs. Gerade in diesem Zusammenhang hat die an anderer Stelle näher dargestellte kritische Öffentlichkeit entschiedenen Protest gegen die bekannt gewordenen Pläne einer Totalüberwachung artikuliert und damit schon recht frühzeitig Widerhall bei den politischen Parteien gefunden. Das führte schließlich dazu, dass die Gesetzesverschärfungen in ihrer ursprünglichen Fassung nicht mehrheitsfähig waren.
c) Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik
Die Finanzkrise, die längst in eine schwere Wirtschaftskrise umgeschlagen ist, hat zu einer deutlichen Verschlechterung auf dem deutschen Arbeitsmarkt geführt. Mehr und mehr Unternehmen geraten in Schieflage, müssen Kurzarbeit oder gar Insolvenz anmelden. Für das kommende Jahr gehen die Prognosen von etwa fünf Millionen Arbeitslosen in Deutschland aus. Zur Ankurbelung der Wirtschaft hat die Bundesregierung daher Konjunkturprogramme aufgelegt, die eine Stabilisierung Not leidender Branchen bewirken sollen. Ob sich diese Hoffnung erfüllt, wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit es gelingen wird, die Krise international zu bewältigen. Dies gilt in ganz besonderem Maß für Deutschland, dessen Wirtschaft stark exportabhängig ist. Um ein koordiniertes Vorgehen zur Beilegung der Krise sicherzustellen, haben die wichtigsten Industrienationen auf ihrem Gipfel in London im April mehrere Maßnahmen beschlossen.
Nachdem in den zurückliegenden Monaten Notenbanken und Regierungen weltweit bereits unvorstellbare Summen zur Stabilisierung der Finanzmärkte aufgebracht und zumindest vorerst eine gewisse Beruhigung der Situation erreicht haben, muss sich jetzt zeigen, ob auch Wirtschaft und Industrie von den international vereinbarten Maßnahmen und den jeweiligen Konjunkturprogrammen der Länder profitieren können.
Auch die Sozialpolitik sieht sich von der Krise betroffen. Wenngleich die staatlichen Systeme der sozialen Absicherung – Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung – nicht in ihrer Funktionsfähigkeit bedroht sind, kommen doch erhebliche finanzielle Neulasten auf sie zu. Dies gilt namentlich für die Arbeitslosenversicherung. Im Bereich der privaten Vorsorge, der traditionell von der deutschen Sozialpolitik gefördert wird (Stichwort Riester-Rente), sind die Folgen für viele Bürger noch dramatischer. Nicht wenige Erwerber staatlich geförderter Finanzprodukte mit Aktienanteil sehen sich als Folge bodenlos gefallener Kurse massiven Verlusten gegenüber und müssen nun um ihre Altersvorsorge bangen.
d) Familien- und Bildungspolitik
Nach den für Deutschland ernüchternden Ergebnissen zur internationalen PISA-Studie hat eine neue öffentliche Diskussion zur Reformbedürftigkeit des deutschen Bildungssystems eingesetzt, die auch aktuell noch nicht verstummt ist. Wie schon in früheren Debatten zu den Gesamtschulen wird dabei der dreigliedrige Schulaufbau in Deutschland verschiedentlich in Frage gestellt und eine Orientierung am skandinavischen Modell der Einheitsschule mit einer erst sehr viel später stattfindenden Differenzierung favorisiert. Einige Bildungspolitiker weisen auch auf die zunehmende Abkoppelung der Haupt- und Sonderschulen von der allgemeinen Entwicklung hin. Sie befürchten eine wachsende Gettoisierung vieler dieser Schulen, die vor allem von Kindern aus einkommensschwächeren Elternhäusern besucht werden. Wie der jüngste Bericht zur Kinderarmut in Deutschland unter Beweis stellt, sind die Bildungschancen dieser Kinder ohnehin überaus schlecht. Ein weiterer Abfall der von ihnen besuchten Schulen gegenüber vergleichbaren Bildungsstätten würde ihre Benachteiligung verstärken. Untersuchungen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund von dem Ausschluss gleichwertiger Bildungschancen noch stärker betroffen sind.
In der Familienpolitik ist die Bundesregierung um eine Verbesserung der Situation von Familien mit Kindern bemüht. Dies äußert sich zum einen in der erweiterten Absetzbarkeit bestimmter Aufwendungen in der Einkommenssteuererklärung, zum anderen in der Erhöhung der Kindergeldbeträge. Zur Verbesserung der Chancengleichheit berufstätiger Mütter soll zudem der Ausbau von Kindertagesstätten forciert werden.
